Freitag, 1. August 2008

No Radio, no GEZ!

Grundsätzlich verstehe ich ja den Sinn und Zweck der GEZ, aber die These, wer einen internetfähigen Multimedia-PC hat, kann damit grundsätzlich auch Radio hören und Sendungen aufzeichnen, kann ich so gar nicht nachempfinden. Ich habe kein Radio und ich käme nicht mal auf die Idee über den PC Radio zu hören. TV kann der, glaube ich, nicht mal. Ich arbeite mit dem Teil - fertig!

Ein Anwalt sah das auch so, klagte und bekam Recht:

Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft.

Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche.

Quelle: http://www.teltarif.de

Geht doch!

wortfeilchen